Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2019/1937 die Rechtsvorschriften zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, erneuert, um einen Mindeststandard für den Schutz der Rechte von Hinweisgebern in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Italien hat die europäische Richtlinie mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 umgesetzt.
Ziel ist es, dem Hinweisgeber, also der Person, die die Verstöße meldet, klare operative Hinweise zu Gegenstand, Inhalt, Empfängern und Übermittlungswegen der Meldungen zu geben.
Das Whistleblowing-Verfahren garantiert die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers ab dem Zeitpunkt des Eingangs und bei jedem weiteren Kontakt. Gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. e) des Dekrets enthält diese Richtlinie daher Informationen über die Kanäle, Verfahren und Annahmen für die Erstellung interner und externer Berichte.
Am 15. März 2023 wurde im Amtsblatt das gesetzesvertretende Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 über den Schutz von sogenannten "Whistleblowern" veröffentlicht. Als Whistleblower gelten die Aktionäre eines Unternehmens, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Lieferanten, Berater, Praktikanten, Selbstständige, die Verstöße gegen EU- und nationales Recht melden, von denen sie während ihrer Arbeit Kenntnis erlangt haben.
Die Plattner AG hat einen internen Meldekanal eingerichtet, der die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers, der betroffenen Person und der in jedem Fall im Bericht genannten Person sowie des Inhalts des Berichts und der zugehörigen Dokumentation gewährleistet.